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09.06.2015

Müritz-Nationalpark-Partner erhielten UN-Auszeichnung

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Berlin (tour's / DTV-PI) : - Zahlreichen Vermietern von Ferienwohnungen in deutschen Urlaubsorten droht noch immer ein Vermietungsverbot. Knackpunkt ist die Baunutzungsverordnung, die ein Nebeneinander von dauerhaftem Wohnen einerseits und zeitweiligem Wohnen zu Erholungszwecken andererseits in allgemeinen und reinen Wohngebieten untersagt. Die Baunutzungsverordnung, für die der Bund zuständig ist, gilt seit Jahren. Aber erst seit 2013 rücken verschiedene Gerichtsurteile diesen unzulässigen Nutzungsmix in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Verunsicherung bei Vermietern und Gemeinden ist groß, der wirtschaftliche Schaden immens. Initiativen, die Rechtslage vor den Sommerferien zu klären, blieben bislang ergebnislos. Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), fordert den Bund zum Handeln auf: „Tradierte, teils über Jahrzehnte gewachsene Strukturen in Tourismusorten müssen erhalten bleiben. Der Ferienwohnungsmarkt braucht eine verlässliche gesetzliche Grundlage, die das Nebeneinander von Ferienwohnen und Dauerwohnen in Wohngebieten erlaubt. Das geht nur über die Änderung der Baunutzungsverordnung“.

Die traditionelle Vermietung von Ferienwohnungen ist in vielen Urlaubsregionen, insbesondere in ländlichen Räumen, von großer wirtschaftlicher Bedeutung. In zahlreichen Tourismusorten unterhalten Einwohner seit vielen Jahren – teilweise in ihren Eigenheimen – eine Ferienwohnung. Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts  und des Oberverwaltungsgerichts Greifswald gehen immer mehr Gemeinden gegen die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten vor. Die Rechtsprechung bei den Gerichten ist jedoch uneinheitlich. Auf Bundesebene herrscht in der aktuellen Diskussion derzeit Stillstand.

Der DTV plädiert dafür, die Baunutzungsverordnung schnellstmöglich zu novellieren. Eine dahingehende Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern, die auch Schleswig-Holstein unterstützt, wurde leider vertagt. Auch eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz konnte bisher keine Einigung erzielen. DTV-Präsident Meyer appelliert: „Die Thema muss zurück auf die Agenda. Nur durch eine geänderte Baunutzungsverordnung kann eine saubere, rechtssichere Lösung geschaffen werden!



 

 


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